Häufige Fragen zum E-Vignette Abo Schweiz
Alles Wichtige rund ums Abo, Kündigung, Verlängerung und Zahlung.
Wie funktioniert das E-Vignette Abo?
Sie geben einmalig Ihre Fahrzeugdaten ein und schliessen das Abo ab. Den Rest übernehmen wir: Wir kaufen die offizielle E-Vignette beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit innert 24 Stunden und verlängern sie danach jedes Jahr automatisch, bevor die alte abläuft. Haben Sie zwischen dem 1. Februar und dem 30. November die Vignette des kommenden Jahres vorbestellt, kaufen wir sie am 1. Dezember, sobald das Bundesamt sie herausgibt.
Wann kann ich das E-Vignette Abo kündigen?
Sie können Ihr Abo das ganze Jahr über kündigen. Damit es für das kommende Vignettenjahr nicht verlängert wird, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei uns eingehen. Die jährliche Belastung erfolgt am 15. November: Geht Ihre Kündigung zwischen dem 15. und 30. November bei uns ein, erstatten wir Ihnen den bereits belasteten Betrag vollständig zurück, da die Vignette für das kommende Vignettenjahr erst ab dem 1. Dezember beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestellt wird. Ab dem 1. Dezember ist die Vignette für das kommende Vignettenjahr bereits beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestellt und registriert. Eine Kündigung wirkt deshalb erst auf das darauffolgende Vignettenjahr. Die bereits beschaffte Vignette bleibt bis zum Ende ihrer Gültigkeit (31. Januar) gültig und kann nicht zurückerstattet werden.
Ist der Service legal?
Ja. Wir sind ein unabhängiger Service-Anbieter und nicht die offizielle Verkaufsstelle des Bundes (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). Wir beschaffen die offizielle E-Vignette in Ihrem Auftrag über die offiziellen Kanäle. Die Vignette wird auf Ihr Kontrollschild registriert, ist in der nationalen Datenbank hinterlegt und vollumfänglich gültig.
Wann wird die E-Vignette aktiviert?
Wir kaufen die E-Vignette innert 24 Stunden nach Ihrer Zahlung offiziell beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und bestätigen Ihnen die Aktivierung per E-Mail. Die einzige Ausnahme ist die Vorbestellung: Haben Sie zwischen dem 1. Februar und dem 30. November die Vignette des kommenden Jahres gewählt, kaufen wir sie am 1. Dezember, sobald das Bundesamt sie herausgibt. Bei der jährlichen Verlängerung kaufen wir die neue Vignette ebenfalls ab dem 1. Dezember, damit sie immer vor Ablauf der alten aktiv ist.
Muss ich im Dezember zwischen zwei Vignetten wählen?
Nein. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar erhalten Sie automatisch die neue Vignette, eine Rückfrage gibt es nicht. Eine Wahl haben Sie nur vom 1. Februar bis zum 30. November: Dann entscheiden Sie im Bestellprozess, ob Ihr Abo mit der laufenden Vignette startet oder ob Sie die Vignette des kommenden Jahres vorbestellen.
Was passiert bei einer fehlgeschlagenen Zahlung oder einem Fehler?
Bei einer fehlgeschlagenen Kartenzahlung versucht es unser Zahlungsanbieter automatisch über mehrere Tage erneut. Parallel erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, um Ihre Zahlungsmethode zu aktualisieren. Solange die Zahlung offen ist, bestellen wir noch keine neue Vignette beim Bund – Ihre aktuell gültige Vignette bleibt davon unberührt. Bei anderen Problemen (z. B. falsches Kontrollschild, Verzögerung beim Bund) melden wir uns proaktiv per E-Mail. Unser Schweizer Support erreichen Sie jederzeit unter support@e-vignetteschweiz.ch.
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay und TWINT. Die Zahlung wird sicher über unseren Zahlungsdienstleister Payrexx abgewickelt.
Was kostet das E-Vignette Abo?
CHF 49 pro Jahr – CHF 40 für die offizielle Vignette und CHF 9 Servicegebühr. Keine versteckten Kosten.
Wie lange ist die E-Vignette gültig?
Die Schweizer E-Vignette gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – also 14 Monate. Während Ihres Abos sorgen wir dafür, dass nahtlos eine neue Vignette aktiv ist.
Muss ich einen Nachweis mitführen?
Nein. Die E-Vignette ist elektronisch mit Ihrem Kontrollschild verknüpft und wird direkt bei der Kontrolle abgefragt. Sie müssen weder einen Ausdruck noch einen Zahlungsnachweis mitführen.
Für welche Fahrzeuge brauche ich eine Vignette?
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen für Schweizer Nationalstrassen eine gültige Vignette – z.B. Personenwagen, Motorräder, Wohnmobile bis 3,5 t, Anhänger und Oldtimer.
Braucht mein Anhänger eine eigene Vignette?
Ja. Anhänger benötigen grundsätzlich eine eigene Vignette, unabhängig vom Zugfahrzeug. Im Checkout können Sie mehrere Fahrzeuge bzw. Anhänger in einem Schritt erfassen.
Kann ich mehrere Fahrzeuge oder eine Flotte verwalten?
Ja. Sie können beliebig viele Fahrzeuge erfassen – jedes Kontrollschild erhält ein eigenes Abo. Für Unternehmen und Flotten bieten wir auf Anfrage zentrale Verwaltung und Sammelrechnung an. Kontaktieren Sie uns einfach.
Was passiert, wenn ich mein Kontrollschild falsch eingegeben habe?
Bitte kontaktieren Sie uns möglichst rasch. Gemäss Vorgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit können Schweizer Kontrollschilder einmalig korrigiert werden, ausländische nur innerhalb von 24 Stunden nach Kauf. Leerzeichen und Bindestriche spielen keine Rolle. Nach Ablauf der Fristen kann eine neue Vignette nötig sein – wir haften nicht für Kosten, die durch falsche Angaben entstehen.
Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel?
Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, nicht ans Fahrzeug. Behalten Sie das Schild beim Fahrzeugwechsel, bleibt die Vignette gültig. Bei einem Wechsel des Kontrollschilds gelten die offiziellen Regelungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit – melden Sie uns die neue Nummer, damit die nächste Verlängerung korrekt erfolgt.
Wird mein Fahrzeug per GPS überwacht?
Nein. Die Schweizer E-Vignette enthält keine Ortung und ermöglicht keine Fahrzeugüberwachung. Hinterlegt wird ausschliesslich Ihr Kontrollschild in der nationalen Vignetten-Datenbank.
Warum wird meine Karte bereits am 15. November belastet?
Damit wir genügend Zeit haben, Sie bei Problemen mit Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel zu informieren – beispielsweise wenn Ihre Kreditkarte abgelaufen ist oder die Zahlung nicht durchgeführt werden konnte – erfolgt die jährliche Belastung in der Regel bereits am 15. November. So bleibt ausreichend Zeit, die Zahlungsinformationen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Ihre E-Vignette rechtzeitig für das kommende Vignettenjahr bestellt werden kann. Ihre neue E-Vignette wird ab dem 1. Dezember beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestellt und ist ab diesem Datum gültig.
Ich habe bereits eine Vignette für dieses Jahr – was passiert bei einem Abschluss?
Vom 1. Februar bis zum 30. November wählen Sie im Bestellprozess einfach die Vignette des kommenden Jahres (Vorbestellung). Sie bezahlen sofort, wir kaufen die Vignette am 1. Dezember, sobald das Bundesamt sie herausgibt – so zahlen Sie nichts doppelt. Bis dahin fahren Sie mit Ihrer bestehenden Vignette weiter. Ab dem 1. Dezember gibt es ohnehin nur noch die neue Vignette, eine Rückfrage ist dann nicht nötig.
Gibt es ein Abo für die E-Vignette?
Ja. Mit dem E-Vignette Abo von e-vignetteschweiz.ch kaufen wir die offizielle Schweizer E-Vignette jedes Jahr automatisch für Ihr Kontrollschild und verlängern sie, bevor die alte abläuft – Sie müssen nicht mehr selbst daran denken. Das Abo kostet CHF 49 pro Jahr (CHF 40 offizielle Vignette + CHF 9 Service) und ist jederzeit kündbar. Wir sind ein unabhängiger Service und nicht die offizielle Verkaufsstelle des Bundes; einzeln ist die Vignette direkt beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erhältlich.
